„Wenn nichts mehr geht….

..wird die Feuerwehr gerufen.“ So steht es im Sicherheitsbrief Nr. 16 der FUK Nord. In diesem Artikel geht es um eine Gefahr, die gar nicht so gegenwärtig ist, wie die sonstigen Gefahren im Feuerwehrwehrdienst.
Es geht um uns. Klingt etwas seltsam, ist aber ganz einfach: Wir selbst können zur Gefahr für uns und andere durch mangelde Ausbildung werden.

In der Unfallverhütungsschrift „Feuerwehren“, der GUV-V C53 steht in §14 „Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.“

Die körperliche Eignung könnte zu Beginn der Laufbahn in der Feuerwehr ein Arzt feststellen und die fachliche Eignung erlangt man durch die Ausbildung innerhalb der Wehr und Lehrgänge. Aber was passiert im Laufe der Zeit?
Ist sich jeder bewusst, dass er diese beiden Eignungen auch erhalten muss? Es kommt doch durchaus vor, dass durch ungesunde Lebensweise die körperliche Fitness nachlässt. Es kommt doch vor, dass der Arbeitsmediziner die Tauglichkeit zum Tragen von Atemschutzgeräten (G26.3) mal nicht um weitere 3 Jahre verlängert. Solche Defizite lassen sich allerdings durch Sport und Disziplin ausgleichen und eigentlich sollte es erst gar nicht dazu kommen. Vor ernsthaften Krankheiten ist natürlich keiner von uns geschützt.

Und was ist mit der fachlichen Eignung?
Tun wir da wirklich genug, um uns auf dem Laufenden zu halten, bzw. sogar unser Wissen zu erweitern?
Die Basis für diese Ausbildung ist in der FwDV 2 geregelt und es heißt dort unter Punkt 1.10: „Jeder Feuerwehrangehöriger soll nach Abschluß der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.“ Und unter 1.9 heißt es weiter: „Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich.“

Ist doch alles klar, oder? Überprüft das mal bei euch in der Wehr. Sind es wirklich 40 Stunden? Natürlich ohne die Jahreshauptversammlung (die ja durchaus auch schon mal 3-4 Stunden dauern kann) und ohne das Kaltgetränk nach dem Übungsdienst. Gezählt nur die reine Ausbildungszeit. Dazu kommt dann die Urlaubszeit, eventuell noch eine Winterpause, ein Vereinsfest, etc. Unter Umständen wird das ganz schön knapp mit den 40 Stunden…
Und jetzt kommt noch die Qualität der Aus- und Fortbildung dazu. Es reicht halt nicht, bei 4 Übungen hintereinander den Schlauch mit Wasser zu füllen und auf die Wiese zu spritzen. Das ganze Spektrum des „Feuerwehrhandwerks“ muss geübt werden. Dazu sollte dann auch noch wirkliche Weiterbildung stattfinden. Denn technische und taktische Neuerungen gibt es zu erlernen und zu vertiefen.

„Die stete Ausbildung ist das Rückgrat der Einsatzbereitschaft“ schreibt die FUK Nord im Sicherheitsbrief.

Und was ist mit denen, die schon viele Monate nicht zum Übungsdienst erschienen sind? Und wollen trotzdem Einsätze mitfahren?
Wer oben gelesen hat, kann sich die Frage beantworten.. Diese Leute stellen ein Sicherheitsrisiko für sich und die Mannschaft dar und gefährden unter Umständen den Einsatzerfolg. Natürlich nicht gleich jeder und im vollem Umfang, aber trotzdem erhöht sich das Risiko.

Daher mein Appell an uns Feuerwehrleute: Nehmt regelmäßig und so oft es geht an den Übungsdiensten teil und achtet auf die gebotene Qualität. Bringt Missstände zu Sprache und fordert neben der Quantität auch Qualität.
Mein Appell an Ausbilder und Führungskräfte: Bietet lehrreichen, spannenden Unterricht und Übungsdienst an und achtet auf vollzählige Teilnahme. Motiviert Feuerwehrleute, die nur unregelmäßig teilnehmen. Versagt ihnen notfalls die Mitfahrt beim Einsatz, wenn sie lange ausgesetzt haben.
Solide und gute Ausbildung ist die beste Unfallverhütung.

Quellen: Sicherheitsbrief Nr. 16 der FUK Nord, Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C53, FwDV2

Dieser Beitrag wurde unter Grundlagen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.