Umfrage: Wer prüft die elektr. Betriebsmittel?

In meiner ersten Umfrage geht es um die ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmittel. Das sind bei der Feuerwehr elektrische Geräte wie z.B.  Stromerzeuger, Flutlichtstrahler, Leitungstrommel, Trennschleifgerät, usw.

Die Unfallverhütungsvorschrift(UVV)  schreibt für solche Geräte die Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand vor. Und zwar 1. vor der ersten Inbetriebnahme, 2. nach jeder Änderung oder Instandsetzung und 3. in bestimmten Zeitabständen. Die Prüffrist „in bestimmten Zeitabständen“ ist meistens einmal jährlich.

Neben einer Sichtprüfung auf Schäden ist eine umfangreiche elektrische Prüfung und eine Beurteilung mit Dokumentation vorgeschrieben. Es ist auch klar geregelt, wer diese Prüfung durchführen darf. Man spricht hier von einer „befähigten Person“, die eine entsprechende elektrotechnische Berufsausbildung, ausreichend Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit mit angemessener Weiterbildung haben muß. Darüber hinaus sind entsprechende Kenntnisse von Vorschriften (Techn. Regeln, DIN-Normen, Arbeitsschutzvorschriften, etc) nachzuweisen. Für die Prüfung der Betriebsmittel sind geeignete Prüfgeräte zu verwenden.

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