Sicherheit bei Einsätzen der Feuerwehr: Der Sicherheitsassistent

Sicherheitsassisent (SiAss)(uw) Ein Gastartikel von Frank Steegmanns:

Die Sicherheit an den Einsatzstellen der Feuerwehr obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Einsatzleiter. Dieser leitet, wie der Name schon sagt, verantwortlich den kompletten Einsatz. Je nach Ausmaß kann das schnell zu einer gewaltigen Aufgabe für den Einsatzleiter werden.

In den USA, Groß Britannien, Belgien und anderen europäischen Ländern wurde bereits bei vielen Feuerwehren die Funktion des „Safety Officer“ (Sicherheitsassistent) eingeführt. Seine Aufgabe ist es die Sicherheit an Einsatzstellen zu verbessern, da bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehren neben den Unfallverhütungsvorschriften, Anweisungen und Dienstvorschriften auch das Arbeitsschutzgesetz zu beachten sind. Auch in Deutschland setzen bereits erste Feuerwehren ebenfalls den Sicherheitsassistenten ein.

Im US-amerikanischen NFPA-Regelwerk „Standard for Fire Department Safety Officer“ wurde der Sicherheitsassistent als“ Safety Officer“ erstmals im Jahre 1977 beschrieben. Dort wurden bereits damals Sicherheitsposten abgestellt, die zum Schutz der Einsatzkräfte auf besondere Gefahren an der Einsatzstelle achtgegeben haben. Nach Deutschland importiert wurde die Idee des Sicherheitsassistenten erst im Jahre 2010 und zwei Jahre später erfolgten die ersten Schulungen zum Sicherheitsassistenten durch Dr.-Ing. Adrian Ridder.

Der Sicherheitsassistent ist im Grunde ein Führungsassistent des Einsatzleiters, der sich ausschließlich um die Sicherheitsbelange an der Einsatzstelle kümmert. Optimal ist er in einer Stabsfunktion direkt dem Einsatzleiter unterstellt und unterstützt diesen bei der sicheren Abarbeitung eines Einsatzes. Wie bereits einleitend beschrieben verbleibt die Gesamtverantwortung und Entscheidungsbefugnis nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 beim Einsatzleiter. Die Kennzeichnung des Sicherheitsassistenten erfolgt durch eine spezielle Weste.

Seine Aufgaben ist im Hinblick der Sicherheit das Feststellen und Bewerten von möglichen Gefährdungen, Situationen oder Verhaltensweisen an der Einsatzstelle, die zu einem unsicheren Arbeiten führen können. Aus diesen Erkenntnissen entwickelt er Maßnahmen, sodass ein sicheres Arbeiten weiterhin gewährleistet ist und schlägt diese dem Einsatzleiter vor. Eine ähnliche Funktion hat übrigens der Sicherheitsbeauftragte in jedem industriellen und handwerklichen Betrieb. Im schlimmsten Fall muss der Sicherheitsassistent über Weisungsbefugnis verfügen, damit er bei gefährlichen Situationen einschreiten kann, was im Übrigen auch jede Einsatzkraft bei Gefahr im Verzug (zu finden in der FwDV 3) kann.

Die Ausbildung zum Sicherheitsassistent umfasst zwei Module. Im Modul 1 werden die Grundkenntnisse wie Stellung des Sicherheitsassistenten, Grundlagen des Sicherheitsrechtes, Gefährdungen im Einsatz, Grundlagen der Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie, sowie Risikomanagement vermittelt. Eine Abarbeitung von Fallstudien gehört ebenfalls zum Modul. Die weiterführende Ausbildung erfolgt dann im Modul 2, wo es sich dann um den Sicherheitsassistent im Einsatz, der Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehreinsatz, Einführung des Sicherheitsassistenten in einer Feuerwehr, Aufbau eines Einsatzsicherheit-Managementsystems und Sicherheitskommunikation an Einsatzstellen handelt. Vertieft wird das Erlernte durch praktische Übungen „Lernen aus Unfällen: Ursachenanalyse“. Der Pilotlehrgang „Modul 2“ fand im August im niedersächsischen Rieste statt.

Als Voraussetzung muss der Sicherheitsassistent über eine abgeschlossene Führungsausbildung (mind. Gruppenführer) verfügen, damit dieser mit den Abläufen des Führungsvorganges im Einsatz und den daraus resultierenden Schritten des Einsatzleiters vertraut ist. Im Idealfall verfügt er auf privater Ebene über eine Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ist bereits als Sicherheitsbeauftragter eingesetzt.

Selbstverständlich gehört dazu auch eine angemessene Aus- und Fortbildung des/der Sicherheitsassistenten, sowie ein größeres Maß an Selbststudium. Einzelne Schritte, Gefährdungen und Gegenmaßnahmen sollten während des Einsatzes dokumentiert werden, damit eine dynamische Gefährdungsbeurteilung im laufenden Einsatz gemäß den gesetzlichen Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz umgesetzt werden kann. Darüber hinaus können mit diesen Erfahrungen Maßnahmen und ergänzende Ausbildungen ergriffen werden, die dafür sorgen, dass zukünftige Unfälle und Beinaheunfälle weitestgehend vermieden werden.

Die Funktion des Sicherheitsassistenten dient auf keinen Fall dazu, den Einsatzleiter zu bevormunden oder ihm die Verantwortung für die Sicherheit an der Einsatzstelle abzunehmen. Er ist lediglich ein weiteres Paar Augen und Ohren, damit der Einsatz sicher abgearbeitet werden kann. Im Osnabrücker Land verfügen momentan zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, Sven Schwegman (Freiwillige Feuerwehr Bramsche) und Frank Steegmanns (Freiwillige Feuerwehr Bad Essen Lockhausen), über die komplette Ausbildung zum Sicherheitsassistenten mit Modul 1 und 2.

Es wird sicher noch viele Jahre dauern, bis eine solche Funktion des Sicherheitsassistenten flächendeckend in das deutsche Feuerwehrwesen intrigiert werden kann, was auch nicht zu Letzt an Länderverantwortlichkeit des Feuerwehrwesens liegt. Die Schaffung der Grundlagen hat aber bereits mit den erfolgten Ausbildungen begonnen.

Hinweis der Redaktion: Wer sich für die Ausbildung zum Sicherheitsassistenten interessiert oder auch weiterführende Fragen zum Thema hat, kann sich bei www.sicherheitsassistent.info informieren.

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