…wisst Ihr was ich meine? Egal, Ihr solltet auf jeden Fallweiterlesen!
Gemeint ist natürlich das freundliche, meist nachts auftretende, regelmäßge Piepen des Rauchwarnmelders bei leerer Batterie, den Ihr hoffentlich auch in Eurer Wohnung installiert habt.
Umgangssprachlich heißen die kleinen Lebensretter ja „Rauchmelder“ oder auch „Heimrauchmelder“.
„Rauchmelder retten Leben“, das weiß inzwischen fast jeder, aber nicht nicht jeder hat solche Geräte in seiner Wohnung angebracht. Manche Leute haben sich auch beim letzten Baumarktbesuch einen oder gar mehrere Rauchwarnmelder gekauft oder von netten Mitmenschen einen geschenkt bekommen, aber leider endete hier die Initiative. Der Melder blieb im Schrank, weil man keine Zeit oder vlt. auch kein passendes Werkzeug hatte, das Gerät unter die Decke zu schrauben..
Inzwischen sind in über der Hälfte der Bundesländer Rauchwarnmelder in Wohnungen vorgeschrieben. Und weil Baurecht Länderrecht ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften und Termine, was Einbau und Nachrüstung betrifft. Hier kann man z.B. in die jeweilige Landesbauordnung schauen, um Näheres zu wissen.
Aber ob nun Pflicht oder nicht: Rauchwarnmelder gehören einfach in jedes Haus oder Wohnung!
Achso: Warum schreibe ich gerade heute diesen Artikel, der doch so gar nichts mit Gefahren im Feuerwehrdienst zu tun hat? Genau, es ist Freitag der 13. Und da ist nun mal bundesweiter Aktionstag – Rauchmeldertag.
In welchem Raum ein Rauchwarnmelder installiert werden muß (Mindestausstattung) und wo darüber hinaus es empfehlenswert ist, beschreibt die DIN 14676.
In Wohnungen ist mindestens gefordert: In Kinderzimmern, in Schlafräumen und Fluren.
Bei optimaler Ausstattung sollte einfach in den anderen Räumen auch noch ein Melder angebracht werden. In Bad und Küche sollte man keine optischen Rauchwarnmelder anbringen. Hier eignen sich Temperaturmelder, die geben bei Wasserdampf und Kochdunst keinen Fehlalarm.
Ebenso geht die DIN auf die Anbringungsorte ein. Z.B. soll ein Melder möglichst in der Raummitte angebracht sein. Mindestabstand zu Wänden 50cm. Bei langen Fluren darf der Abstand zw. 2 Rauchwarnmeldern höchstens 15m (Raumbreite max. 3m) betragen. Sind Deckenstürze mit mehr als 20cm Höhe im Raum, sollte in jedem Teil ein Gerät sein. Das gilt auch für Trennwände und Raumteiler durch Möbel. In Bereichen, wo mit Zugluft zu rechnen ist, darf kein Melder sein. Dort würde Rauch „weggeblasen“.
Auch für die Rauchwarnmelder selbst gibt es eine Norm. Man sollte nur noch Geräte kaufen, die der DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung mit Hinweis auf die Norm und ein VdS-Prüfzeichen haben.
Merkmale solcher Rauchwarnmelder sind: Testknopf zur Funktionsprüfung, Batteriewarnton, Alarmton min. 85dBA, Montageverhinderung falls die Batterie nicht eingelegt wurde und bei gleichen Meldertypen gleiche Qualität.
Ich bin mit meinem Artikel bewusst nur auf die Rauchwarnmelder im Allgemeinen eingegangen. Meist sind das batteriebetriebene, günstige Geräte, die für die üblichen Wohnungen gedacht sind.
Ich möchte wissen, ob Eure Feuerwehr schon mal eine Informationsveranstaltung zum „Rauchmeldertag“ durchgeführt hat und ob Ihr dabei eine besondere Aktraktion geboten habt. Z.B. Rauchhaus, Brandvorführung, etc. Bitte nennt die Feuerwehr und beschreibt kurz die Aktion.
pvsafety verlost einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder unter allen, die hier einen Kommentar mit den o.g. Punkten schreiben. Bitte jeder nur einmal und am 20. Mai lasse ich random.org entscheiden, wer den Lebensretter bekommt.
Update: Es wurden 4 gültige Kommentare abgegeben und Gewonnen hat:…….Kommentar #3
Herzlichen Glückwunsch!