Mit diesen Einrichtungen, den s.g. Sondersignalanlagen sind üblicherweise die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz, etc. ausgestattet.Blaues Blinklicht warnt vor Einsatz- und Unfallstellen, wird Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden (Kolonnen) verwendet und ist optisches Signal bei Einsatzfahrten.
Das Einsatzhorn dient zur akustischen Warnung, wenn wir Einsatzfahrten, bei denen z.B. höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten. Dann benutzen wir also das Blaulicht und das Einsatzhorn. Damit wir auch schnell am Einsatzort sind, haben die anderen Verkehrsteilnehmer u.a. freie Bahn zu schaffen und wir können auch vorsichtig eine Kreuzung überqueren, wo uns eine rote Ampel zum Warten zwingen würde.
Um aber mit unserem Einsatzfahrzeug überhaupt losfahren zu können, müssen wir (die freiwilligen Feuerwehrleute), erst einmal zum Gerätehaus/Feuerwehrstützpunkt hinkommen. Einige wohnen so nah, dass sie ganz schnell zu Fuß oder mit dem Fahrrad dort sind. Andere nutzen ihren privaten PKW. Bei Alarm wollen wir so schnell wie möglich ausrücken und eine Portion Adrenalin steigert unseren Blutdruck, die Herzfrequenz und stellt unserem Körper Energiereserven bereit. Sprich: Wir sind aufgeregt.
Eigentlich könnten wir jetzt schon Blaulicht und Martinshorn gebrauchen… Und da bedienen sich einige Einsatzkräfte einfacher und auch etwas teuerern Hilfsmitteln.
Es gibt Feuerwehren, da ist es üblich, mit Warnblinkanlage und (manchmal blinkendem) Dachaufsetzter „Feuerwehr im Einsatz“ zu benutzen. Das kündigen sie der Bevölkerung sogar auf der Webseite an und bitten um Verständnis. Beliebt sind auch Schilder und Blinklichter wie hier abgebildet:Aber es gibt auch Wehren, bei denen ist es untersagt, solche Sachen zu benutzen. Und wie ich finde, völlig zu Recht! Es vermittelt nämlich den Eindruck, wir hätten bereits auf der Anfahrt schon Sonder- und Wegerechte. Andere Verkehrsteilnehmer werden irritiert und meinen, sie müssten uns Platz machen. Das damit gefährliche Situationen entstehen können, brauche ich nicht weiter auszuführen.
Außerdem sind alle blinkenden, leuchtenden und auch nachleuchtenden Sachen genauso verboten, wie das Fahren mit Warnblinkanlage (außer beim Abschleppen). Hier kommt noch hinzu, dass ich dann der Fahrtrichtungsanzeiger gar nicht benutzen kann.
Nun werden einige Leser sagen: „Klar haben wir Sonderrechte“. Das stimmt sogar, aber es gilt hier eben auch die Verhältnismäßigkeit! Und ganz wichtig: Es darf nichts passieren, wir dürfen dabei keinen gefährden! Unser PrivatPKW ist als Einsatzfahrzeug nicht erkennbar, da hilft auch nicht der erlaubte unbeleuchtete Dachaufsetzter oder das Schild hinter der Scheibe etwas. Auch die Übertretung der Geschwindigkeit ist so eine Sache. Es gibt kein festes Maß der Übertretung.
Die Rechtsprechung zum Thema Sonderrechte mit dem Privatwagen ist leider nicht eindeutig und die Gerichte entscheiden u.U. im Einzelfall mal für oder gegen den Feuerwehrmann.
Warum schreibe ich das hier? Das Thema wurde doch schon so oft heiß diskutiert. Ich schreibe deshalb, weil es in der Vergangenheit eine ganze Reihe schwere und leider auch tödliche Unfälle bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus gegeben hat und mir die Sicherheit aller Einsatzkräfte am Herzen liegt. Ein Spruch fällt mir dazu noch ein:
„Fahrt langsam, wir haben es eilig“. Der gilt aber auch für die Einsatzfahrt mit dem Löschfahrzeug.
Kommt alle gesund wieder vom Einsatz zurück!
Umfangreiche Infos zum Thema „sichere Einsatzfahrt“ gibt es hier.