Wenn der Schuss nach hinten losgeht…

Es war vom Leiter der Feuerwehr wirklich gut gemeint und er beschaffte einen Personenschutzschalter zum Einsatz an der Tauchpumpe oder des Wassersaugers für den Fall, bei dem der Stromerzeuger der Feuerwehr nicht zur Verfügung steht. Einen Unfall mit tragischem Ausgang dazu hatte ich in diesem Artikel beschrieben.

Dieser Schalter ist entweder als Zwischenstecker oder als Einbaugerät in die Zuleitung des Gerätes erhältlich.
Bekanntlich sind die Kassen in den Gemeinden nun mal leer und es muß gespart werden. So auch bei der Feuerwehr. Und deswegen kam es, wie es kommen musste:
Es wurde ohne Rücksicht auf die Eignung und geltenden Vorschriften ein Gerät beschafft,
welches völlig ungeeignet für den Einsatz bei der Feuerwehr ist.
Weder die Schutzart des Gerätes, noch die der Steckverbindung entspricht den Anforderungen. In der FwDV1 steht wörtlich: „Das Gehäuse des Personenschutzschalters muß mindestens die Schutzart IP54 entsprechen und über eine druckwasserdichte Kupplung verfügen“. Außerdem ist die mechanische Ausführung doch eher für den Heimbereich geeignet.

Nicht für den Einsatz bei der Feuerwehr zugelassen!

Es war ja das günstigste Angebot…. Und warum der eine Schutzschalter unter 20€ zu haben ist und der andere für ca. 200€, darüber machte sich wohl niemand Gedanken.
Es war halt eine einfache Rechnung für den Laien, denn es waren ja alle Abteilungen der Feuerwehr der Stadt mit solchen Sicherheitseinrichtungen nachzurüsten.
Schade um das Geld, was da in den Sand gesetzt wurde…

Bitte schaut auch mal bei Eurer Wehr oder Hilfsorganisation nach, ob überhaupt ein Personenschutzschalter vorhanden ist und dieser den Vorschriften entspricht!
Übrigens unterliegen auch diese Zusatzgeräte der Prüfpflicht nach BGV A3.
Gerne darf mein Artikel auch verlinkt werden.
Quellen: UVV BGV A3, FwDV-1
(Die Links im Text zu den beiden Anbieterfirmen  dienen lediglich der
Verdeutlichung des Sachverhaltes und stellen keine Werbung dar!)

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