DFV: Fachempfehlung Fahrzeugbeschaffung aktualisiert

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Pressemitteilung
(uw) Umfangreiches Dokument gibt Feuerwehren Hilfestellung bei Ausschreibung

Sie ist eine der erfolgreichsten Fachempfehlungen im deutschen
Feuerwehrwesen – sogar die Rechtsprechung nimmt auf sie Bezug. Nun haben Willi Reckert und Günther Pinkenburg in enger Abstimmung mit dem Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren die Fachempfehlung „Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen“ aktualisiert.
Das Dokument wurde grundlegend überarbeitet und der aktuellen
Rechtsprechung angepasst. Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die Ausschreibung und Beschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen ist für jede Feuerwehr eine entscheidende Frage. Sie bedeutet die langfristige Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug, deshalb sind frühzeitige Planung und Kontrolle von besonderer Bedeutung. „Die Fachempfehlung beantwortet erste Fragen und soll vor allem als Hilfe für Feuerwehren dienen, die nicht so häufig mit Ausschreibungen und Beschaffungen von neuen Feuerwehrfahrzeugen zu tun haben“, erklärt DFV-Vizepräsident Lars Oschmann.

Die Ausführungen und Betrachtungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die einen Auftragswert mindestens in Höhe der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren erreichen. Sie sind im Grundsatz auch übertragbar auf die Beschaffung von weiteren feuerwehrtechnischen Gerätschaften oder Ausrüstungsteilen und für die Durchführung von nationalen Vergabeverfahren. Ziel der Erläuterungen ist die Darstellung des einsatzfahrzeugspezifischen Beschaffungsvorganges in Ansehung des EU-Vergaberechts, der den Lesern bei der Umsetzung und Durchführung von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen hilfreich sein soll.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Das EU-Kartellvergaberecht (Maßgebliche Rechtsvorschriften, Öffentlicher Auftraggeber und Auftrag, EU-Schwellenwerte, Schätzung des Auftragswertes, Vergaberechtliche Grundsätze)
  • Relevante Vergabeverfahrensarten
  • Ablauf eines Vergabeverfahrens (Vorplanung zur Beschaffung, Sicherung der Finanzierung, Erstellung der Vergabeunterlagen,)
  • Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
  • Aufhebung von Vergabeverfahren
  • Rechtsschutz
  • Vergabestatistik
  • Auftragsabwicklung     (Aktualisierung der Leistungsbeschreibungen oder Projektbuch, Konstruktionsgespräch, Aufbaubesprechung beim Hersteller, Zwischenabnahme oder Rohbauabnahme, Endabnahme, Vertragsstrafe, Garantieansprüche und Beseitigung von Reklamationen | Auftragsänderungen

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte der Fachempfehlung sind sorgfältig geprüft und ausgearbeitet worden. Für die Richtigkeit der Ausführungen der Fachempfehlung zu allen vergaberechtlichen oder vertragsrechtlichen Detailfragen kann dennoch keine Gewähr gegeben werden. Dies liegt schon darin begründet, dass ständig eine Vielzahl neuer Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen zu verzeichnen ist und diese auch nicht immer ein einheitliches Bild abgeben. Insbesondere dort, wo zum Beispiel Bieterrügen oder andere Rechtsprobleme in Erscheinung treten, kann die Fachempfehlung eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Zum kostenlosen Herunterladen gibt es die Fachempfehlung auf der DFV-Internetseite hier: Link zum Herunterladen der Fachempfehlung

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